Der Ablauf

Die Führerscheinausbildung findet im Fahrschulcenter folgendermaßen statt:

Nachdem Du Dich bei uns im Fahrschulcenter Büter & Kerkering angemeldet hast,

– dazu kannst Du hier schonmal eine Datenschutzerklärung ausdrucken, ausfüllen & mitbringen

– für unter 18-Jährige hier schonmal die Einverständnis-Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten ausdrucken, ausfüllen & mitbringenkannst du direkt loslegen und am Unterricht teilnehmen.

 

Um die Antragsformalitäten zu erleichtern, unterstützen wir dich bei der Antragsstellung.
Dazu brauchst Du:

– Lichtbild

– Sehtest  (Gutschein durch uns)

– 1.Hilfe-Kurs – Einzelheiten dazu findest du hier

– Kopie Personalausweis

– Antrag für Begleitetes Fahren ab 17  – Hierzu weitere Infos unter der Rubrik BF17

 

 

Theoretische Ausbildung

Der theoretische Unterricht findet nicht in geschlossenen Kursen statt, ein Einstieg ist jederzeit möglich. Der Grundunterricht beinhaltet 12 Doppelstunden, dann beginnt ein neuer Zyklus. Der Klassenspezifische Unterricht der jeweiligen Klasse (B, A, C, CE, und Mofa) findest Du unter der Rubrik Führerscheinklassen. Jeder Fahrschüler hat die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an theoretischen Unterrichtsstunden in der Fahrschule zu besuchen.

Die theoretische Ausbildung findet unter Berücksichtigung von modernen Lehrmitteln (interaktives lernen auf PC und Tablet)  in unseren Schulungsräumen statt.

Den Status der Prüfungsreife kannst du mit einer simulierten Prüfung in Deiner APP erkennen, sollte dieser Erfolgreich sein, wirst du nach einem Test zur Prüfungsreife durch uns in der Fahrschule (dies gibt Dir und uns zusätzliche Sicherheit) zu deiner Theorieprüfung angemeldet. Quasi eine Prüfungsgarantie.

Erst dann kannst Du von uns beim TÜV-Nord zur Theorieprüfung gemeldet werden, vorausgesetzt Du hat das nötige Mindestalter für die theoretische Prüfung und der Führerscheinantrag ist bereits beim TÜV-Nord eingegangen und die dazugehörige Prüfungsgebühr ist an den TÜV-Nord überwiesen.

 

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt nach bzw. auch parallel zur theoretischen Ausbildung. Sie ist also nicht unmittelbar abhängig von geleisteten Theoriestunden.
Jedoch solltest Du vor Deiner ersten Fahrstunde einige theoretische Stunden besucht haben, um über grundlegende Vorschriften Bescheid zu wissen.

Die praktischen Ausbildung gliedert sich in:

–     Grundausbildung

–     Besondere Ausbildungsfahren (Sonderfahrten)

–     Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung zur praktischen Prüfung

 

Prüfung

Nachdem die praktische Ausbildung abgeschlossen ist und die Theorieprüfung bereits erfolgreich absolviert wurde, kann der Fahrschüler zur praktischen Fahrprüfung gemeldet werden.
Dies geschieht in der Regel dann, wenn sowohl Fahrlehrer als auch Fahrschüler der Meinung sind, dass der Fahrschüler optimal für die Prüfung vorbereitet ist. Natürlich müssen auch die vorgeschriebenen Pflichtstunden (Sonderfahrten) gefahren worden sein.

Nach der Prüfung

Wenn Du am Prüfungstag bereits das erforderliche Mindestalter erreicht hast, bekommst Du den Prüfungsbescheinigung oder vorläufige Fahrerlaubnis in der Regel sofort vom Prüfer ausgehändigt. Ansonsten muss der Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden, bzw. kann er auch zugeschickt werden.

Wir freuen uns Dich demnächst in unserer Fahrschule begrüßen zu dürfen und wünschen Dir

viel Erfolg und Spaß für die anstehende Ausbildung!!!