Begleitetes Fahren ab 17
- Beim BF17 erhältst du dieselbe Fahrausbildung und Prüfung wie diejenigen, die den Führerschein ab 18 Jahren machen.
- Du bekommst eine Prüfbescheinigung anstatt des „Kartenführerscheins“ auf der die Begleitpersonen vermerkt sind. Die Prüfbescheinigung musst du zusammen mit deinem Personalausweis beim Fahren immer mitführen.
- Deine Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren schließt die Klassen AM, L und S ein. Du kannst diese Klassen auch ohne Begleiter in Verbindung mit deinem Ausweis in der Tasche fahren.
- Für den Schadensfall ist es wichtig, das die Kraftfahrzeugversicherung des Fahrzeugs mit „das Fahren mit 17“ angepasst ist.
- Im Schadensfall haftest du wie ein volljähriger Fahrer. Dein Begleiter haftet in der Regel nicht, da er für Ratschläge nicht haftbar gemacht werden kann.
- Dein Kartenführerschein wird dir zum 18 Geburtstag zugeschickt. Dies übernimmt die Führerscheinstelle. Deine Prüfbescheinigung ist bis zu drei Monaten nach dem 18.Geburtstag gültig, sollte die Führerscheinstelle mit dem Versand im Verzug sein.
Wer darf begleiten ?
Begleitperson darf sein, wer:
– mindesten 30 Jahre oder älter ist
– mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis B ist
– nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat
BF17-Formulare gibt es hier (um schonmal Zuhause auszufüllen) und in unseren Filialen.
Wir unterstützen dich gern bei der Antragstellung.