Hier findest Du Angaben und Erklärungen zu den erforderlichen theoretischen Unterrichten, den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) und den einzelnen Fahrerlaubnisklassen.
Bei Fragen stehen wir Dir selbstverständlich auch telefonisch oder in unseren Filialen zur Verfügung.
Mofa-Ausbildung
„Roller 25 km/h“
Was darf ich mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren?
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 15 Jahre
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Mindestausbildung
Klassenspezifischer Unterricht
Mindestausbildung
Praxis
Mindestausbildung
Klasse AM
„Roller“
Was darf ich mit einem Klasse AM Führerschein fahren?
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 16 Jahre
AM 15 = Mindestalter 15 Jahre, gilt aber nicht in alles Bundesländern und ist dann auch in denen nicht anerkannt. (NRW gültig)
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Klassenspezifischer Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Klasse A1
„125er“
Was darf ich mit einem Klasse A1 Führerschein fahren?
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Auch mit Beiwagen.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 16 Jahre
Schliesst die Klasse AM ein
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Klassenspezifischer Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Autobahnfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Beleuchtungsfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Klasse A2
„A Leistungs beschränkt“
Was darf ich mit einem Klasse A2 Führerschein fahren?
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg beträgt.
Auch mit Beiwagen.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 18 Jahre
Schliesst die Klasse AM & A1 ein
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Vorbesitz A1 mindestens 2 Jahre
Klassenspezifischer Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Vorbesitz A1 mindestens 2 Jahre
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Ohne Vorbesitz der Klasse A1
Erweiterung von A1 nach A2, Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre
Erweiterung von A1 nach A2, bei Vorbesitz von A1 seit mindestens 2 Jahren
Autobahnfahrt
Ohne Vorbesitz der Klasse A1
Erweiterung von A1 nach A2, Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre
Erweiterung von A1 nach A2, bei Vorbesitz von A1 seit mindestens 2 Jahren
Beleuchtungsfahrt
Ohne Vorbesitz der Klasse A1
Erweiterung von A1 nach A2, Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre
Erweiterung von A1 nach A2, bei Vorbesitz von A1 seit mindestens 2 Jahren
Klasse A
„Motorrad“
Was darf ich mit einem Klasse A Führerschein fahren?
Krafträder von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Auch mit Beiwagen.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter bei Direkteinstig 24 Jahre bzw. bei Aufstieg von A2 auf A 20 Jahre
Einschluss AM, A1 & A2
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
Klassenspezifischer Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2
Erweiterung von A1 nach A oder von Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre
Erweiterung von A2 nach A, bei Vorbesitz von A2 seit mindestens 2 Jahren
Autobahnfahrt
Ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2
Erweiterung von A1 nach A oder von Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre
Erweiterung von A2 nach A, bei Vorbesitz von A2 seit mindestens 2 Jahren
Beleuchtungsfahrt
Ohne Vorbesitz der Klasse A1 oder A2
Erweiterung von A1 nach A oder von Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre
Erweiterung von A2 nach A, bei Vorbesitz von A2 seit mindestens 2 Jahren
Klasse B
„Pkw“
Was darf ich mit einem Klasse B Führerschein fahren?
Kraftfahrzeuge (außer solcher der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, bzw. auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Zugkombination 3500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 17 Jahre für begleitetes Fahren, sonst 18 Jahre
Die Ausbildung in der Klasse B schließt die Kassen AM & L ein.
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Klassenspezifischer Unterricht
Ohne Vorbesitz einer Klasse
Mit Vorbesitz einer Klasse
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Autobahnfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Beleuchtungsfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
B mit Schlüsselzahl 96
„B96″
Was darf ich mit einem Klasse B96 Führerschein fahren?
Ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination von mehr als 3500 kg, jedoch nicht mehr als 4250 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Klasse B muss vorhanden sein
Theorieunterricht
Praktischer Übungsstoff
Fahrpraktische Übungen
Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der verantwortliche Leiter dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. Eine Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Klasse BE
„Pkw-Anhänger“
Was darf ich mit einem Klasse BE Führerschein fahren?
Zugfahrzeug der Klasse b in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg , jedoch nicht mehr als 3500 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 17 Jahre für begleitetes Fahren, sonst 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B
Kein Theorieunterricht
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Autobahnfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Beleuchtungsfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Klasse C1
„7,5 t“
Was darf ich mit einem Klasse C1 Führerschein fahren?
Kraftfahrzeuge (außer solcher der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Klassenspezifischer Unterricht
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Autobahnfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Beleuchtungsfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten
Klasse C1E
„Zug bis 12 t“
Was darf ich mit einem Klasse C1E Führerschein fahren?
Kraftfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Vorbesitz Klasse C1
Einschluss der Klassen BE
Kein Theorieunterricht
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten C1 auf C1E
Autobahnfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten C1 auf C1E
Beleuchtungsfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten C1 auf C1E
Praktische Ausbildung – Besondere Ausbildungsfahrten C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Überlandfahrt
Solo
Zug
Gesamt
Autobahnfahrt
Solo
Zug
Gesamt
Beleuchtungsfahrt
Solo
Zug
Gesamt
Klasse C
„Lkw“
Was darf ich mit einem Klasse C Führerschein fahren?
Kraftfahrzeuge (außer solcher der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestens Klasse B
Mindestalter 21 Jahre
bzw. auch möglich ab 18 Jahre nach
aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2575) in der jeweils geltenden Fassung,
- bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
-
- aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
- bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Einschluss C1
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Klassenspezifischer Unterricht
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten von B auf C
Besondere Ausbildungsfahrten von C1 auf C
Autobahnfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten von B auf C
Besondere Ausbildungsfahrten von C1 auf C
Beleuchtungsfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten von B auf C
Besondere Ausbildungsfahrten von C1 auf C
Klasse CE
„Lkw + Anhänger“
Was darf ich mit einem Klasse CE Führerschein fahren?
Kraffahrzeug der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesmatmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Vorbesitz Klasse C
Einschluss Klasse C1E & BE
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Vorbesitz Klasse C erforderlich
Klassenspezifischer Unterricht
Vorbesitz Klasse C erforderlich
Praktische Ausbildung
Überlandfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten C auf CE
Autobahnfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten C auf CE
Beleuchtungsfahrt
Besondere Ausbildungsfahrten C auf CE
Praktische Ausbildung – Besondere Ausbildungsfahrten C1 und C1E in einem Ausbildungsgang
Überlandfahrt
Solo
Zug
Gesamt
Autobahnfahrt
Solo
Zug
Gesamt
Beleuchtungsfahrt
Solo
Zug
Gesamt
Klasse D1
„Bus bis 16 Sitze“
Was darf ich mit einem Klasse D1 Führerschein fahren?
Kraftfahrzeuge (außer solcher der Klassen AM, A1, A2, A,) die gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und nicht länger als 8m sind.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
a) 21 Jahre,
b) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
- bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Vorbesitz der Klasse C1
Vorbesitz der Klasse C
Klassenspezifischer Unterricht
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Vorbesitz der Klasse C1
Vorbesitz der Klasse C
Praktische Ausbildung
Grundausbildung
Vorbesitz Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre
Überlandfahrt
Vorbesitz Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre
Autobahnfahrt
Vorbesitz Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre
Beleuchtungsfahrt
Vorbesitz Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre
Klasse D1E
„Bus 16 Sitze + Anhänger“
Was darf ich mit einem Klasse D1E Führerschein fahren?
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Vorbesitz Klasse D1
Einschluss BE
Theorieunterricht
Kein Theorieunterricht
Praktische Ausbildung
Grundausbildung
Vorbesitz Klasse D1
Überlandfahrt
Vorbesitz Klasse D1
Autobahnfahrt
Vorbesitz Klasse D1
Beleuchtungsfahrt
Vorbesitz Klasse D1
Klasse D
„Bus“
Was darf ich mit einem Klasse D Führerschein fahren?
Kraftfahrzeuge (außer solcher der Klassen AM, A1, A2, A,) gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
a) 24 Jahre,
b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes,
c) 21 Jahre
- aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
- bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 2 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km,
d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
- bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,
e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Vorbesitz Klasse B
Vorbesitz Klasse C1
Vorbesitz Klasse C
Vorbesitz Klasse D1
Klassenspezifischer Unterricht
Vorbesitz Klasse B
Vorbesitz Klasse C1
Vorbesitz Klasse C
Vorbesitz Klasse D1
Praktische Ausbildung
Grundausbildung
Bei Vorbesitz Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse D1
Überlandfahrt
Bei Vorbesitz Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse D1
Autobahnfahrt
Bei Vorbesitz Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse D1
Beleuchtungsfahrt
Bei Vorbesitz Klasse B/C1 bis 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse B/C1 mehr als 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse C bis 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse C mehr als 2 Jahre
Bei Vorbesitz Klasse D1
Klasse DE
„Bus + Anhänger“
Was darf ich mit einem Klasse DE Führerschein fahren?
Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Vorbesitz Klasse D
Einschluss Klasse BE
Theorieunterricht
Kein Theorieunterricht
Praktische Ausbildung
Grundausbildung
Vorbesitz Klasse D
Überlandfahrt
Vorbesitz Klasse D
Autobahnfahrt
Vorbesitz Klasse D
Beleuchtungsfahrt
Vorbesitz Klasse D
Klasse T
„Trecker & Co
60 km/h“
Was darf ich mit einem Klasse T Führerschein fahren?
Zugmaschinen mit einer durch die Baurt bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach Ihrer Bauart zur Verwendunug für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 16 Jahre
Einschluss Klasse AM & L
Theorieunterricht
Grundstoff-Unterricht
Kein Vorbesitz
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse
Klassenspezifischer Unterricht
Kein Vorbesitz
Bei Vorbesitz einer anderen Klasse
Klasse L
„Trecker & Co
40 km/h“
Was darf ich mit einem Klasse L Führerschein fahren?
Zugmaschinen mit einer durch die Baurt bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, sowie Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und kombinationen aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern,
die jeweils nach Ihrer Bauart zur Verwendunug für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Voraussetzung, Einschluss & sonst. Regelungen
Mindestalter 16 Jahre